5 paar Original Stäubli MC4 Stecker+Buchse 4-6 mm² Steckverbinder für Solarkabel

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Beschreibung

Artikelbeschreibung

Vertrauen Sie auf die Qualität der Stäubli MC4 Steckverbinder, die für ihre sichere, zuverlässige und langfristige Verbindung in Photovoltaikanlagen bekannt sind.
MC4-Steckverbinder sind Einzelkontakt-Steckverbinder. Sie gelten heute als Standard im Solarenergiemarkt und werden seit 2011 bei fast allen Solarmodulen eingesetzt.
MC in MC4 steht für Multi-Contact, heute bekannt als Stäubli Electrical Connectors.Die 4 steht für den 4-mm-Durchmesser des Kontaktstifts. Der Vorteil von MC4-Steckverbindern liegt in der manuellen Kupplung. Dank des integrierten Steckverschlusses (Snap-in-Lock) ist dies kinderleicht. Sie eignen sich ideal für den Anschluss von Solarmodulen in einem String oder für Balkonkraftwerke.

Artikeldetails

  • - Steckverbinder der Serie MC4, männlich + weiblich
  • - Steckverbinder mit einem Pol und einem Anschluss pro Pol
  • - Nennspannung: 1000 V
  • - Nennstrom: bis 39 A
  • - Kabelaußendurchmesser: 5–6 mm
  • - Anschlussquerschnitt: 4–6 mm²
  • - Schutzart: IP65
  • - Überspannungskategorie: CAT III/3
  • - Schutzklasse: II
  • - Kontaktsystem: Lamellenkontakt
  • - Kontaktmaterial: Kupfer, verzinnt


!!! Wichtiger Hinweis !!!

Befreiung der USt 2023 § 12 Abs. 3 UStG für PV

Der Preis für dieses Angebot ist mit 0% USt und gilt ausschließlich für Verkauf an Privatpersonen aus Deutschland.

Bei Unternehmen gilt zzgl. 19% USt.

Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach §12 Abs.3 Nr.1 UStG* erfüllen:

Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.